Gourmet Cafè Distribution

Unsere Lieferungen erfolgen aufgrund unten angeführter
Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen.

1.) Die Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen werden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Fa. Thomas Nussbaumer (Gourmet Café Distribution), in Folge genannt G.C.D., und den Besteller als verbindlich. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden, bedürfen unbedingt einer schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung der G.C.D.

2.) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. G.C.D. Bei Zahlungsverzug ist die Fa. G.C.D. berechtigt, unbeschadet ihres Rechtes auf die Vertragserfüllung zu bestehen, die gelieferte Ware zurückzunehmen.

3.) Eingeräumte Rabatte und sonstige Vergütungen, die dem Käufer von der Fa. G.C.D. eingeräumt wurden, verlieren bei Konkurseröffnung sowie bei Anmeldung und Abschluss von Ausgleichsverfahren seitens des Käufers ihre Wirksamkeit.

4.) Aus etwaigen Mängeln, Fehl- oder Falschlieferungen kann der Besteller nur dann Ansprüche ableiten, wenn sofort bei Übernahme der Waren diese Mängel der Fa. G.C.D. bekannt gegeben werden. Umtausch und Rücknahme von gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.

5.) Die Lieferungen erfolgen im Rahmen der geschäftsüblichen Zustellfahrten. Vereinbarte Lieferfristen sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass bei einem Überschreiten oder bei einer Nichteinhaltung von Lieferfristen aus diesem Umstand heraus keinerlei Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können.

6.) Die Fa. G.C.D. behält sich das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Begleichung aller Nebenforderungen einschließlich eines aushaftenden Kontokorrentsaldos vor.

7.) Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, exkl. aller Steuern, pro Stück/Kilo.

8.) Gerät der Besteller mit auch nur einer vereinbarten Zahlung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, werden alle gegen ihn bestehenden Forderungen von der Fa. G.C.D sofort fällig. Der Besteller verpflichtet sich in diesem Fall, der Fa. G.C.D. Verzugszinsen in der Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu vergüten. Im Falle eines Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Besteller weiters, der Fa. G.C.D. alle Mahnspesen, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten von Kreditschutzverbänden zu bezahlen.

9.) Die Einsichtnahme und Weitergabe von Rechnungen, Preisangeboten, Preislisten, von als Serviceleistung zur Verfügung gestellten Daten und von Bestellformularen durch Fremde oder an Fremde ist nicht gestattet.

10.) Die Fa. G.C.D. behält sich das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen weiterzugeben.

11.) Kaffeemaschinenbrühtechniken werden jeweils bei Leih-Mietverträgen mit einem dokumentenechten Aufkleber versehen, der hier ausschließlich das Eigentum der Fa. G.C.D. sicherstellt. Die Entfernung eines solchen Aufklebers durch den Entleiher wird strafrechtlich verfolgt.

11.) Gerichtsstand Wien 2005

Unsere AGBs als PDF zum Download